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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe II/C im BMB

Geschäftszahl: 2025-0.317.843

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Gruppe II/C (Personalmanagement für den nachgeordneten Bereich; Abteilungen II/11 bis II/14) im Bundesministerium für Bildung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/7 bzw. v1/5
Dienststelle: Bundesministerium für Bildung
Dienstort:  Bundesministerium für Bildung, Wien
Vertragsart: befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 26. Mai 2025
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/7 – EUR 11.677,20 brutto bzw. v1/5 – EUR 11.047,20 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Gruppe fallen insbesondere:

  • Personalangelegenheiten (alle dienst- und besoldungsrechtlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten) des Verwaltungspersonals im nachgeordneten Bereich
  • Grundsätzliche Personalangelegenheiten des lehrenden Personals; Ernennungs- und Besetzungsverfahren
  • Personaladministration des lehrenden Personals der Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen
  • HR Strategie für den nachgeordneten Bereich und Klasse Job

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a Vertragsbedienstetengesetz 1948
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Fundierte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Personalmanagement (strategische und/oder operativen) sowie in der Umsetzung von innovativen Projekten im Personalmanagement 25%
2. Kenntnisse des Dienst-, Besoldungs- und Organisationsrechts des Bundes sowie der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung; fundierte Kenntnisse im Zusammenhang mit Rechtsverfahren 25%
3. Mindestens dreijährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion 10%
4. Kenntnisse im Bereich der wirkungsorientierten Steuerung und Verwaltungsführung, Erfahrungen in der Umsetzung von Verwaltungsreformen sowie analytische Fähigkeiten, systemischer Zugang zum Erkennen und Lösen komplexer Problemstellungen 10%
5. Innovationsbereitschaft sowie Fähigkeit zur Entwicklung von mittel- und langfristigen Strategien, Befähigung zur Ausübung steuernd-koordinierender Funktionen, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung sowie hohe Belastbarkeit, insbesondere bei der Erfüllung termingebundener Aufgaben 10%
6. Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit; Beratungskompetenz; hohe Innovationsbereitschaft; repräsentatives Auftreten 10%
7. Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz, hohe kommunikative Fähigkeiten (insbesondere Teamfähigkeit)  

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).

Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Gruppe beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter/innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/7) / das Monatsentgelt (v1/5) beträgt mindestens EUR 11.677,20 brutto bzw. EUR 11.047,20 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMB übermittelt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung in der Jobbörse der Republik Österreich unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/9 des Bundesministeriums für Bildung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmb.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2025-0.317.843) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/9
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmb.gv.at

Wien, 24. April 2025

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann