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Sommerschule: FAQ für Eltern

Die Sommerschule findet innerhalb der letzten beiden Sommerferienwochen, 24. August bis 4. September 2026 (Ost) bzw. 31. August bis 11. September 2026 (West) montags bis freitags, an ausgewählten Schulstandorten statt.
Für Schülerinnen und Schüler, die in eine neue Schulart wechseln, bzw. für Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe kann die Sommerschule im Kurssystem angeboten werden. Die Dauer ist daher flexibel am Schulstandort gestaltbar und durch die Schulleitung festzulegen.

Die Teilnahme an der Sommerschule ist kostenfrei.

Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler aus Deutschförderklassen ist die Teilnahme an der Sommerschule verpflichtend. 

Alle anderen Schülerinnen und Schüler können freiwillig teilnehmen, wobei eine Anmeldung zur Sommerschule verbindlich ist. 

Außerordentliche Schülerinnen und Schüler aus Deutschförderklassen werden von der Schulleitung ihrer Stammschule für die Sommerschule angemeldet. Es ist keine gesonderte Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Sie werden als Erziehungsberechtigte jedoch entsprechend informiert. 

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen Erziehungsberechtigte ein Anmeldeformular ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie von der Schule. Die Klassenvorstände nehmen die Formulare entgegen und sorgen für die Weiterleitung. Die Schule sammelt alle Anmeldungen.

Die Standorte der Sommerschule werden nach bestimmten Eigenschaften wie den räumlichen Gegebenheiten vor Ort und einer zentralen Verkehrslage ausgewählt. An welchen Sommerschulstandorten Ihr Kind die Sommerschule besuchen kann, sehen Sie auf dem Anmeldeformular.

Schulkinder, die berechtigt sind, an der Schülerinnen und Schüler-Freifahrt teilzunehmen, können mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gelegenheitsverkehr zur Sommerschule fahren. Achtung: Während der Sommerschule wird nur der Sommerfahrplan gefahren.
Die Teilnahmebestätigung gilt als Fahrschein in den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zum Sommerschulstandort und wieder zurück.

Ja, wenn die Schule Ihres Kindes die Sommerschule anbietet, und Ihr Kind ein Anmeldeformular erhalten hat, wird es automatisch der eigenen Schule zugewiesen.

Die Standorte der Sommerschule variieren je nach Bundesland. Grundsätzlich wird aber darauf geachtet, dass die Standorte der Sommerschule möglichst zentral gelegen und für alle Schülerinnen und Schüler gut erreichbar sind. An welchen Standorten Ihr Kind die Sommerschule besuchen kann, sehen Sie auf dem Anmeldeformular.

Die Planung der Sommerschule an den einzelnen Standorten wird Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Ihr Kind erhält die Anmeldebestätigung von der Schule. Zusätzlich dazu wird Ihnen auf Basis der Angaben auf dem Anmeldeformular eine Information per E-Mail zugesendet, an welchem Standort Ihr Kind einen Platz erhält. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie am Freitag vor Unterrichtsjahresende. 

Der Unterricht in der Sommerschule zählt als Förderunterricht. Es gelten die schulrechtlichen Regelungen. Nach Anmeldung Ihres Kindes besteht für dieses über den gesamten Zeitraum der Sommerschule Anwesenheitspflicht.

Die Sommerschule ermöglicht Ihrem Kind, seinen Umgang mit der Unterrichtssprache Deutsch zu verbessern. Neben der Stärkung des Sprachbewusstseins im Bereich des Lesens, Schreibens, Hörens und Sprechens sollen auch Kenntnisse und Grundkompetenzen gefestigt werden, damit Ihr Kind gut in das nächste Schuljahr startet.
Die Sommerschule ermöglicht darüber hinaus, den Unterrichtsstoff des vergangenen Jahres auszugsweise zu wiederholen und Schülerinnen und Schüler gut auf das kommende Schuljahr vorzubereiten.

Wenn Ihr Kind krank wird, melden Sie dies bitte dem Sommerschulstandort. Sie melden Ihr Kind genauso krank, wie Sie es während des Unterrichts in der regulären Schulzeit auch krankmelden.

Motivieren Sie Ihr Kind zur Teilnahme an der Sommerschule. Die Unterstützung und Motivation Ihres Kindes ist für die erfolgreiche Durchführung der Sommerschule von großem Wert.

Durch die Angaben auf dem Anmeldeformular wird Ihr Kind an den zur Stammschule nächstgelegenen Standort zugewiesen. Der Besuch der Sommerschule ist somit an das Bundesland der Stammschule gebunden und eine Anmeldung in einem anderen Bundesland nicht möglich.
Wenn die Schule Ihres Kindes die Sommerschule anbietet, wird Ihr Kind automatisch der eigenen Schule zugewiesen.