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Berufsreifeprüfung

Neben der Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder der Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (BHS), mit der die allgemeine Universitätsreife erworben wird,  gibt es für Personen mit entsprechender Vorbildung, die Möglichkeit, die Berufsreifeprüfung abzulegen.

Die Berufsreifeprüfung ist in Österreich der Reifeprüfung einer höheren Schule gleichgestellt.

Voraussetzungen

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz,
  • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, 
  • mindestens dreijährige mittlere Schule,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, 
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G),
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz,
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder Operationstechnischen Assistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG),
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG,

Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat darf bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der in § 1 Abs. 1 BRPG genannten Ausbildungen bzw. Prüfungen zu höchstens drei Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung antreten.

Zur letzten Teilprüfung der Berufsreifeprüfung darf die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten.

Prüfungsgebiete der Berufsreifprüfung

Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben;

Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik): eine viereinhalbstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine allfällige mündliche Kompensationsprüfung;

Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule;

Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Zulassung zur Berufsreifeprüfung

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung abzulegen wünscht.

Prüfungsvorbereitung

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium oder in Form von Vorbereitungslehrgängen an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung erfolgen.

Mindestens 1 Teilprüfung der Berufsreifeprüfung muss an der Schule absolviert werden, bei der um Zulassung angesucht wurde.

Die anderen Teilprüfungen können, sofern Vorbereitungslehrgänge besucht werden, dort abgelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Berufsreifeprüfung - die Matura nachholen sowie im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Für Lehrlinge gibt es das Förderprogramm „Lehre mit Reifeprüfung“.

Informationen dazu stehen unter Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung zur Verfügung.