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Bildungsdirektion für Burgenland: Ausschreibung der Planstelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Ungarisch an AHS und BMHS

BMBWF 2024-0.335.369

In der Bildungsdirektion für Burgenland wird die Funktion einer/eines

Fachinspektorin/Fachinspektors (FI) der Verwendungsgruppe FI 2 für den Unterricht in ungarischer Unterrichtssprache an den in § 15 Z 3 und 4 des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland angeführten allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich (§ 273 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 [BDG 1979]) ausgeschrieben. Die Besetzung ist in Form einer Betrauung im Umfang einer halben Planstelle vorgesehen.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die in der Ziffer 29.2 lit. a und b der Anlage 1 zum BDG 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Erfordernisse erfüllen: Ernennungserfordernisse für die Verwendung als Lehrperson sowie Befähigung für den Unterricht in Ungarisch an höheren Schulen.

Für die Funktion ist die Erfüllung nachstehender Anforderungen zweckmäßig:

  • Fachpädagogische Erfahrung und Kenntnisse im jeweiligen Aufsichtsbereich
  • Erfahrungen und Kenntnisse des österreichischen Schulwesens
  • Leitungskompetenz, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Institutionen der Volksgruppen, diverse Volksgruppenvereine, Kunst/Kultur, Wirtschaft); internationale Erfahrungen
  • Aus- und Weiterbildung im Schulmanagement
  • Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen und
  2. mit einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion

beim BMB, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt; die rechtzeitige Postaufgabe allein ist nicht fristwahrend.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen wird einer ausschließlichen Online-Bewerbung über die Jobbörse der Republik entgegengesehen.

Die Bewerberin/Der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung nach allfälligen weiteren Ermittlungsschritten, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Das monatliche Fixgehalt bzw. Fixentgelt in der Fachinspektion FI 2 beträgt mindestens EUR 5.671,10; zusätzlich gebührt eine (nicht ruhegenussfähige) monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes bzw. des Entgeltes. Wird eine Lehrperson mit der Fachinspektion betraut, gebühren eine Differenzzulage auf das Fixgehalt/Fixentgelt, auf das im Falle der Ernennung/Bestellung zur Fachinspektorin oder zum Fachinspektor FI 2 gebührende Gehalt/Entgelt, und die Vergütung. Im Falle der Teilbetrauung gebühren Dienstzulage (und Vergütung) in der Höhe, die dem Anteil des für die Inspektion vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes an einer Vollbeschäftigung entspricht.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMB bzw. die zuständige Bildungsdirektion (Begutachtungskommission) zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 04.04.2025

Ende der Bewerbungsfrist: 05.05.2025

Wien, 2. April 2025

Für den Bundesminister: Mag. Dr. Friedrich Fröhlich